Einstweilige Verfügung gegen Axel-Springer-Verlag
Unwahre Behauptungen über Dr. Rath verboten
In einer einstweiligen Verfügung vom 7. Dezember 2004 hat das Landgericht
Stuttgart dem Axel-Springer-Verlag ("Bild", "Bild am Sonntag") unter
Androhung einer Geldstrafe von 250.000,- €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu
sechs Monaten, verboten, unwahre Behauptungen über Dr. Rath zu wiederholen.
Die Pharma-Kampfblätter hatten in den vergangenen Wochen als Teil ihrer
Hetzkampagne gegen Naturheilverfahren und Dr. Rath auf bekannt demagogische
Art versucht, von der Verantwortung der Chemo-Medizin am Ableben des kleinen
Dominik abzulenken, indem sie versuchten, einen Zusammenhang zwischen dem
Ableben des kleinen Dominik Feld und der Behandlung mit dem
Naturheilverfahren der Zellular Medizin herzustellen, zu der sich Dominiks
Eltern entschlossen hatten, kurz bevor er durch eine Chemotherapie starb.
Damit ist der Springer-Verlag unter seinem Aufsichtsratvorsitzenden Guiseppe
Vita, der gleichzeitig den Pharma-Konzern Schering leitet (Jahrumsatz mit
Krebsmedikamenten: knapp eine halbe Milliarde Euro) von einem deutschen
Gericht deutlich in seine Schranken gewiesen worden. Die Tatsache, dass Vita
beide Konzerne gleichzeitig leitet, macht deutlich, wie diese Medien vom
Pharma-Kartell missbraucht werden, um ihr milliardenschweres
Investmentgeschäft um jeden Preis zu erhalten, auch um den der bewussten
Irreführung der Öffentlichkeit. Das Landgericht Stuttgart rügte in seiner
Urteilsbegründung ausdrücklich, dass die Pharma-Kampfblätter ihrer
journalistischen Sorgfaltspflicht nicht genügt hätten und entschied
wörtlich: "Unwahre Tatsachen zu verbreiten oder zu erfahren ist nicht
schützenswert." Das Gericht bestätigte ausdrücklich "das medizinische
Interesse des Antragstellers (Dr. Rath) am Fall Dominik, dem
selbstverständlich daran gelegen war, Erfolge für die Wirksamkeit seiner
Medizin ... präsentieren zu können."
Aus der Darstellung der Fakten zum Ableben von Dominik, die in der
Dezember-Ausgabe des "Gesundheits-Rathgebers" enthalten ist, geht eindeutig
hervor, dass zwischen Dominiks Zell-Vitalstoff-Behandlung und seinem Ableben
keinerlei Zusammenhang besteht. Mit dieser Ausgabe wird derzeit die
Bevölkerung in medizinischen Universitätsstädten und Großstädten
Deutschlands über die tatsächlichen Hintergründe des Falles informiert.
Diese Informationsschrift ist auf der Internetseite der Dr. Raths Gesundheits-Allianz (www.dr-rath-gesundheitsallianz.org) komplett dokumentiert.
Einstweilige Verfügung des Landgerichtes Stuttgart vom 07. Dezember 2004 (als PDF-Datei)
Tatbestand und Entscheidungsgründe (als PDF-Datei)
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