Klage wegen Völkermord und anderer Verbrechen gegen
die Menschlichkeit, die im Rahmen des „ Pharma-Geschäfts mit
der Krankheit“ und des kürzlich gegen den Irak geführten
Kriegs begangen wurden
Schlussappell
Die genannten Personen sollten aufgrund der in dieser Klage angeführten
stichhaltigen Gründe vor dem Internationalen Strafgerichtshof angeklagt
werden.
Die Untersuchungen bezüglich der einzelnen Verantwortlichkeiten
der Angeklagten müssen vom Ankläger des Internationalen Strafgerichtshofs
aufgenommen und fortgesetzt werden.
Diese Untersuchungen werden auch von den Menschen der Welt fortgeführt
und intensiviert werden.
Die Angeklagten sollten aus den folgenden Gründen verurteilt
werden:
- wissentliche und vorsätzliche Verletzung des Menschenrechts auf
Frieden;
- wissentliche und vorsätzliche Verletzung des Menschenrechts auf
Leben;
- wissentliche und vorsätzliche Verletzung des Menschenrechts auf
Gesundheit.
Diese Klage muss bis zum Beginn der Prozesse gegen die Angeklagten ständig
aktualisiert und vervollständigt werden.
Die vorliegende Klage befasst sich mit den größten Verbrechen,
die jemals in der Geschichte der Menschheit begangen wurden. Jeden Tag,
den der formale Prozess vor dem Internationalen Strafgerichtshof gegen
die Angeklagten verzögert wird, werden Millionen von Menschen auf
der ganzen Welt mit ihrem Leben bezahlen und wird die Welt dem nächsten
Weltkrieg ein Stück näher rücken. Es darf keine Verzögerungen
geben.
Wie schon der Ankläger für die USA im Nürnberger Kriegsverbrecherprozess
gegen die Manager des chemischen/petrochemischen Kartells IG Farben sagte:
„Wenn die Verbrechen, die von den Angeklagten begangen wurden, nicht
ans Licht gebracht werden und wenn die Angeklagten nicht zur Verantwortung
gezogen werden, werden sie in der Zukunft noch weit schlimmere Verbrechen
verüben.“
Wir rufen jeden Menschen und jede Regierung auf der Welt auf, sich hinter
diese Beschuldigungen zu stellen. Die Zeit ist gekommen, um zu handeln.
Den Haag, Niederlande
14. Juni 2003
Im Namen der Menschen der Welt,
Dr. med. Matthias Rath
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